Gesetzliche Pflicht
Der EU AI Act ist
Realität.
In Kraft seit 1. August 2024. Seit dem 2. August 2026 kosten Verstöße gegen die Transparenzpflichten Geld.
Die EU hat mit dem European Union Artificial Intelligence Act weltweit erstmals verbindliche Regeln für KI geschaffen. Im Juli 2026 wurde der Fahrplan geändert.
Zeitplan
Was gilt wann?
Der Fahrplan wurde im Juli 2026 geändert
Fünf Tage vor dem 2. August 2026 ist die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 in Kraft getreten, der sogenannte Digital Omnibus zur KI. Sie schiebt die schweren Hochrisiko-Pflichten nach hinten und lässt die Transparenzpflichten stehen. Wer die Verschiebung gelesen und daraus geschlossen hat, dass am 2. August nichts passiert, liegt falsch.
- Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III wurden vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
- KI, die in regulierte Produkte eingebaut ist, hat statt bis 2027 nun bis zum 2. August 2028 Zeit.
- Artikel 4 zur KI-Kompetenz verlangt jetzt Maßnahmen zur Förderung statt eines nachgewiesenen Kompetenzniveaus je Mitarbeiter.
- Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 wurden nicht verschoben, sie gelten seit dem 2. August 2026.
Inkrafttreten
Die KI-Verordnung ist geltendes EU-Recht, die Pflichten greifen gestaffelt.
Verbote und KI-Kompetenz
Die verbotenen Praktiken gelten, dazu Artikel 4 zur KI-Kompetenz im Unternehmen.
- Grundverständnis über die Funktionsweise von KI
- Risiken wie Halluzinationen und Fehlentscheidungen
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- Verantwortungsvoller Einsatz
- Seit 27.07.2026 abgeschwächt: gefordert sind Maßnahmen zur Förderung, kein nachgewiesenes Kompetenzniveau je Person
Allzweck-KI, Aufsicht und Sanktionsrahmen
Pflichten für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen, dazu Aufsichtsstruktur und Bußgeldvorschriften der Mitgliedstaaten.
- Technische Dokumentation der Modelle
- Zusammenfassung der Trainingsdaten und Urheberrechts-Policy
- Benennung der nationalen Aufsichtsbehörden
Transparenzpflichten und Bußgelder
Artikel 50 gilt, und die Behörden dürfen ab jetzt Bußgelder verhängen. Das ist die Frist, die tatsächlich scharf geworden ist.
- Chatbots und Assistenten müssen sich als KI zu erkennen geben (Art. 50 Abs. 1)
- KI-erzeugte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (Art. 50 Abs. 2)
- Hinweis bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung (Art. 50 Abs. 3)
- Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenlegen (Art. 50 Abs. 4)
- Durchsetzung: nationale Behörden und die Kommission können Bußgelder verhängen, gegenüber Anbietern von Allzweck-KI nach Artikel 101
Übergangsfrist endet
Systeme, die vor dem 2. August 2026 schon auf dem Markt waren, müssen ihre Ausgaben nun ebenfalls maschinenlesbar kennzeichnen.
- Betrifft nur den Bestand, neue Systeme kennzeichnen seit dem 2. August 2026
- Gleiches Datum: das neue Verbot von KI zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Darstellungen und von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger greift
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III
Volle Anwendung für Personalauswahl, Bildung, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur und Strafverfolgung.
- Risikomanagement und Datenqualität
- Technische Dokumentation
- Menschliche Aufsicht
- Fortlaufende Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
Hochrisiko-KI in regulierten Produkten
KI als Sicherheitsbauteil in Produkten, die schon einer EU-Produktvorschrift unterliegen, etwa Medizinprodukte, Maschinen, Spielzeug.
- Konformitätsbewertung läuft über das jeweilige Produktrecht
Verbote & Strafen
Was bereits gilt.
Bereits verboten
seit Februar 2025, eine Ergänzung kommt im Dezember 2026
- Manipulative KI
- Social Scoring
- Verdeckte Verhaltenssteuerung
- Biometrische Massenüberwachung
- KI für nicht einvernehmliche intime Darstellungen und Missbrauchsdarstellungen neu, gilt ab 2. Dezember 2026
Strafen bei Verstößen
Bis zu 35 Mio. €
oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
bei Verstoß gegen die verbotenen Praktiken (Artikel 5)
Bis zu 15 Mio. €
oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
bei Verstoß gegen die übrigen Pflichten, etwa die Transparenz nach Artikel 50, durchsetzbar seit dem 2. August 2026
„Wir wussten das nicht" zählt nicht.
Quelle: KI-Verordnung, Artikel 99 und 101Die Praxisfrage
Muss ich das kennzeichnen?
Eine Frage vorweg, sie entscheidet die Hälfte der Fälle: Benutzt du ein KI-Werkzeug, oder stellst du selbst eines bereit? Wer ChatGPT, Canva oder ElevenLabs benutzt, ist Betreiber. Die technische Markierung im Dateiinneren ist dann Sache des Herstellers. Deine eigenen Pflichten sind die sichtbaren.
Kein Hinweis nötig
Diese Fälle nimmt das Gesetz ausdrücklich aus oder erfasst sie gar nicht.
- Rechtschreibung, Grammatik oder Formulierung glätten lassen, solange der Sinn unverändert bleibt
- Ein Produktfoto freistellen, zuschneiden oder aufhellen
- Werbetexte, Angebotsmails, Beiträge über das eigene Angebot
- Motivationsspruch, Rezept, reine Unterhaltung ohne Sachaussage
- Alles, was im Haus bleibt: Notizen, Kalkulationen, Protokolle
Kommt darauf an
An zwei Fragen, nie daran, wie viel KI drinsteckt: Kann jemand das für echt halten? Und: Informiere ich damit die Öffentlichkeit über eine Sache von allgemeiner Bedeutung?
- Beiträge über Gesundheit, Recht, Steuern, Geld, Politik, Umwelt, Bildung oder Sicherheit, deren Text im Kern von der KI stammt
- Ein Bild, bei dem der Hintergrund ausgetauscht statt nur entfernt wurde
- Ein Chatbot auf der eigenen Seite, je nachdem ob eingebaut oder selbst bereitgestellt
- Eine synthetische Stimme, die nach einem echten Menschen klingt
Kennzeichnung Pflicht
Hier gibt es keinen Ermessensspielraum, Verstöße sind bußgeldbewehrt.
- Bild, Video oder Ton, das echte Menschen, Orte oder Ereignisse zeigt oder so wirkt, obwohl KI im Spiel war
- Chatbots, bei denen das Gegenüber nicht sofort merkt, dass eine Maschine antwortet
- KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Sachthemen informieren, ohne dass ein Mensch redaktionell verantwortet
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Social Media hat eine zweite Ebene
Meta, TikTok und YouTube verlangen die Kennzeichnung realistisch wirkender KI-Inhalte aus eigenen Regeln heraus, unabhängig vom Gesetz, und labeln teils automatisch. Ein KI-Bild kann auf Instagram also kennzeichnungspflichtig sein, obwohl Artikel 50 dich nicht trifft. Die Plattformregel ersetzt die gesetzliche Pflicht nicht, sie kommt dazu.
Kostenloser Leitfaden
Die Arbeit, nicht nur das Wissen.
Die Ampel oben sagt dir, ob du betroffen bist. Der Leitfaden nimmt dir die Arbeit danach ab: fertige Sätze zum Kopieren, ein Selbsttest, der deine persönliche Pflichtenliste ausspuckt, und eine Vorlage für dein KI-Verzeichnis.
14 Seiten, Rechtsstand 4. August 2026, mit den Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026. Kein Rechtsrat, sondern das, was du am Montag umsetzen kannst.
KI kennzeichnen: der Leitfaden
Kommt sofort per Mail, als PDF.
- Selbsttest in acht Fragen mit persönlicher Auswertung
- Fertige Formulierungen für Chatbot, Bild, Video, Newsletter und Website
- Vorlage für dein KI-Verzeichnis zum Ausfüllen
- Plattform-Tabelle: was Meta, TikTok, YouTube und LinkedIn verlangen
- Alle Fristen bis 2028 auf einer Seite
Lass dich heute noch schulen!
Oder lass deine Mitarbeiter heute noch schulen.
Die Kennzeichnungspflicht trifft jeden, der einen Chatbot betreibt oder KI-erzeugte Inhalte veröffentlicht, unabhängig von der Größe der Firma. Die Pflicht zur KI-Kompetenz wurde im Juli 2026 gelockert, verlangt werden jetzt Maßnahmen zur Förderung statt eines Nachweises je Mitarbeiter. Die Verantwortung dafür, was deine Leute mit KI tun, bleibt bei dir.